Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2004
§1 Geltung
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer.
Mit der Erteilung eines Auftrags oder einer Bestellung bestätigt der
Kunde, den Kauf als gewerblicher Abnehmer zu tätigen.
Bedingungen des Vertragspartners haben für uns keine Gültigkeit,
auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird, oder
auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners bestimmen, daß anderslautende
Bedingungen für ihn nicht verpflichtend seien oder erst durch schriftliche
Bestätigung durch ihn gelten sollen. Mit Aufgabe einer Bestellung oder
Erteilung eines Auftrags, spätestens mit Annahme der Lieferung oder
Leistung gelten unsere Bedingungen als anerkannt und anderslautende Bedingungen
gelten als unwirksam.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
mit dem Vertragspartner.
Anderslautenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
§2 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben und Abbildungen in
Prospekten, Katalogen, sonstigen schriftlichen Unterlagen, mündlichen
Mitteilungen oder Internetseiten sowie Änderungen an der Beschaffenheit
der Ware wie Modelländerungen, Materialänderungen u.ä. bleiben
nach beliebigem Ermessen vorbehalten, insbesondere im Zuge der technischen
Weiterentwicklung. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch
gegen uns und für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten
Waren allein und selbst verantwortlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sowie sonstige rechtsgeschäftlich
maßgebliche Willenserklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung. Als schriftliche Bestätigung
gelten auch Dokumente, die per Email oder Fax übermittelt werden. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
§3 Bestellungen
Bestellungen verpflichten den Besteller zur Abnahme und Bezahlung der Ware.
Verweigert ein Käufer die Abnahme der bestellten Ware, begründet
dies für uns - falls wir auf die Abnahme verzichten - einen Entschädigungsanspruch
in Höhe von 50%, in Sonderfällen bis zu 75% des Warenwertes. Ein
Rücktritt von der Bestellung sowie Rücknahme, Umtausch und Nichtannahme
sind bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen nach Freigabe der Entwurfsmuster
ausgeschlossen. Vor der Freigabe einer bestellten kundenspezifischen Sonderanfertigung
ist ein Rücktritt bei unserem Einverständnis möglich, es
werden jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten in Rechnung gestellt.
§4 Vertragsschluß
Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung
in Form einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung
oder Leistung zustande. Wir sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen
eine Bestellung abzulehnen und bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
unser Angebot zurückzuziehen.
Insbesondere bei Schreib- Druck- und Rechenfehlern auf der Website oder
Prospekten oder bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist
itec technology®, Inh. Christian Vogt, zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
Annullierung, Stornierung oder Kündigung erteilter Aufträge seitens des Käufers bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Wir behalten uns die Berechnung der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten vor.
§5 Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich. Wir werden jedoch im Rahmen unserer Möglichkeiten
angegebene Lieferfristen versuchen einzuhalten. Ein Verzug unsererseits
berechtigt den Käufer hinsichtlich des Auftrags, mit dem wir uns im
Verzug befinden, nur dann zum Rücktritt, wenn er unter Setzung einer
Nachfrist von mindestens vier Wochen angedroht wurde. Weitere Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Bei unvorhergesehenen
Lieferhindernissen, z. B. durch höhere Gewalt und Ereignisse wie Brand,
Streik, Boykott usw., durch Störungen unserer produktionswichtigen
Maschinen oder EDV-Anlagen oder durch Gründe die auf Versagen unserer
Zulieferanten zurückzuführen sind, steht dem Käufer kein
Recht zu, aus diesem Grunde vom Vertrag zurückzutreten oder Ansprüche
geltend zu machen. Die Lieferfrist wird in einem solchen Falle angemessen
verlängert, bei Unmöglichkeit der Leistung kommen wir von der
Lieferverpflichtung frei.
§6 Haftung wegen Vertragsverletzung
Wir haften bei Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Obliegenheiten
nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
§7 Preise und Lieferung
Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie
die Verpackungs- und Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht
enthalten. Preisangaben auf Internetseiten, Prospekten oder Katalogen sind
unverbindlich.
Itec technology®, Inh. Christian Vogt, behält sich das Recht vor,
die Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich die Herstellungskosten
um mindestens 5%, insbesondere aufgrund von Lohn- oder Materialpreissteigerungen,
erhöhen.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Versand auf einem
Weg unserer Wahl. Teillieferungen sind zulässig, werden diese vom Kunden
erwünscht, so trägt er die Versandkosten für die Teillieferung.
Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen itec technology®,
Inh. Christian Vogt, wegen Beschädigung oder Verlusten während
des Transports sowie deren Folgen sind ausgeschlossen, es sei denn, die
Transportschäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zurückzuführen. In diesem Falle gelten die Regelungen
zur Haftungsbeschränkung.
§8 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto
(ohne Abzug) innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt
der Käufer in Zahlungsverzug, so ist itec technology®, Inh. Christian
Vogt, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls ein höherer
Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, kann itec technology®, Inh.
Christian Vogt, diesen geltend machen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt,
wenn itec technology®, Inh. Christian Vogt, uneingeschränkt über
den Betrag verfügen kann (Kontogutschrift). Bei auftretenden Rücklastschriften,
Nichteinlösung von Schecks o.ä. ist itec technology®, Inh.
Christian Vogt, berechtigt, angemessene Bearbeitungsgebühren zu verlangen.
itec technology®, Inh. Christian Vogt, ist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessen Nachfrist den
geschuldeten Kaufpreis nicht zahlt. Während des Verzuges ist itec technology®,
Inh. Christian Vogt, zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.
Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Kunde nur berechtigt,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von
itec technology®, Inh. Christian Vogt, schriftlich anerkannt worden
sind.
itec technology®, Inh. Christian Vogt, ist berechtigt, ohne Angabe von
Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen
und behält sich vor, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorkasse zu verlangen.
§9 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht - auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart sind - auf
den Käufer über, sobald die Ware ihren Ursprungsort verlassen
hat.
§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von itec technology®, Inh. Christian
Vogt, bis der Käufer alle aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit
resultierenden Forderungen gezahlt hat, die itec technology®, Inh. Christian
Vogt, jetzt oder künftig gegen ihn hat. Veränderungen an der Ware
oder Weiterverkauf sind unzulässig, soweit sie noch in unserem Eigentum
steht.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen; er tritt itec technology®, Inh. Christian Vogt, jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich
Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache
ohne oder nach Weiterverarbeitung weiterverkauft worden ist. Zu diesem Zweck
kann itec technology®, Inh. Christian Vogt, verlangen, daß der
Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird
stets für itec technology®, Inh. Christian Vogt, vorgenommen. Wird
die Kaufsache mit anderen, itec technology®, Inh. Christian Vogt, nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt itec technology®,
Inh. Christian Vogt, das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
§11 Gewährleistung / Haftung
Unverzüglich nach der Lieferung hat der Käufer die Ware auf Mängel
zu untersuchen. Zeigt sich dabei ein Mangel, so muß der Käufer
dies itec technology®, Inh. Christian Vogt, unverzüglich, spätestens
innerhalb von 5 Tagen, anzeigen. Unterläßt der Käufer die
Anzeige oder wird die Ware benutzt, verbraucht veräußert oder
weiterverarbeitet, so gelten die Mängel als unerheblich und damit als
genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, itec technology®, Inh. Christian
Vogt, hätte den Mangel bewußt verschwiegen. Die Anzeige ist auch
notwendig, wenn irrtümlich eine andere als die vereinbarte Ware oder
aber eine Mindermenge von itec technology®, Inh. Christian Vogt, geliefert
wird.
Behauptet der Käufer Mängel, besteht er auf Nacherfüllung
und stellen wir bei der Prüfung fest, daß kein Mangel vorlag,
so ist der Käufer verpflichtet, die durch die Prüfung veranlaßten
Kosten auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bei itec technology®,
Inh. Christian Vogt, gültigen Stundensätze zu tragen.
Bestreitet itec technology®, Inh. Christian Vogt, die Mangelhaftigkeit
der Wer, obliegt dem Käufer der Beweis, daß der Mangel bereits
bei Gefahrübergang vorlag.
Liegt ein von itec technology®, Inh. Christian Vogt, zu vertretender
Mangel der Kaufsache vor, ist itec technology®, Inh. Christian Vogt,
nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Rücktritt
berechtigt.
Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. itec technology®, Inh. Christian Vogt, haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und nicht für Schäden durch entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Prototypen und Muster sind zur Demonstration einer Funktionsfähigkeit
und nicht zur Anwendung im vorgesehenen Einsatzzweck bestimmt; für
diese gesteht keine Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit dem Lieferdatum. Werden
unsere Betriebs-, Wartungs- oder sonstigen Anweisungen nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
jede Gewährleistung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist in
jedem Falle ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns
stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
Für die Verwendung der Produkte ist der Käufer selbst allein verantwortlich.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art aus, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§12 Rechte Dritter bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass itec technology® C.Vogt
überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen
weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes
Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht,
verstößt. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese Daten
nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen.
Im Verhältnis zum Kunden ist itec technology® C.Vogt nicht verpflichtet,
überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenk-lichkeit
oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält
sich itec technology® C.Vogt vor, die Übernahme solcher Daten oder
Infor-mationen in das zu gestaltende Design abzulehnen, die ihm inhaltlich
bedenklich erscheinen.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten oder
urheberrechtlichen Verletzungen durch das vom Kunden beauftragte Design
beruhen, stellt der Kunde itec technology® C.Vogt hiermit frei.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit
dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist
der Sitz des Verkäufers. Wir sind berechtigt, alternativ am Sitz des
Kunden zu klagen.
§14 Schlußbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden,
bleiben die anderen Bestimmungen gleichwohl gültig; die ungültige
bzw. ungültig gewordene Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt,
die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck rechtlich zulässig möglichst
nahe kommt. Diese Geschäftsbedingungen finden auf alle von uns getätigen
Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote Anwendung. Sie gelten
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmals
ausdrücklich vereinbart worden zu sein.
Gemäß Datenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, daß Daten
aus Geschäftsvorgängen in unserer Datenverarbeitungsanlage gespeichert
werden.